Aktuelle Informationen zu Abmahnungen wegen Google Fonts auf Websites.

Durch einen "Rechtsanwalt Kilian Lenard" und/oder die „RAAG-Kanzlei“ des "Dikigoros" (griechische Bezeichnung für „Rechtsanwalt“) Nikolaos Kairis aus Meerbusch werden aktuell wohl dutzende tausende Schreiben mit dem Tenor "Abmahnung" an alle möglichen Website-Inhaber/Betreiber bez. der Einbindung von Google Fonts versendet.

Aktuelle Informationen zu Abmahnungen wegen Google Fonts auf Websites.

 

Sehr geehrte Geschäftspartner*innen,

Durch einen "Rechtsanwalt Kilian Lenard" und/oder die „RAAG-Kanzlei“ des "Dikigoros" (griechische Bezeichnung für „Rechtsanwalt“) Nikolaos Kairis aus Meerbusch werden aktuell wohl dutzende tausende Schreiben mit dem Tenor "Abmahnung" an alle möglichen Website-Inhaber/Betreiber bez. der Einbindung von Google Fonts versendet.

Im Falle des "Rechtsanwalt Kilian Lenard" aus Berlin soll ein angeblicher Herr „Martin Ismail“ als „Geschädigter“ betroffen sein.

Im Falle der „RAAG-Kanzlei“ soll eine angebliche Frau "Wang Yu" (Adresse unbekannt, Vollmacht nicht vorliegend) betroffen sein.

In jedem Fall handelt es sich darum, dass diese "Rechtsanwälte" Namens und im Auftrag ihrer „Mandanten" einen angeblichen Rechtsverstoß auf Ihrer Website festgestellt haben und nun "Schmerzensgeld" verlangen.

Der Vorwurf: die dynamische Einbindung von Google Fonts von den Google Servern verletzt (angeblich) das Persönlichkeitsrecht nach § 823 I BGB.

Da ich keine rechtliche Beratung anbieten darf, gehe ich hier auf die rechtliche Lage auch nicht konkret ein.

Allerdings darf ich mich persönlich dazu äußern und einige Punkte aus meiner Sicht darstellen:

Die „Abmahnungen“ sind mehr als nur fragwürdig:

Es sind es keine korrekten Abmahnungen, da sie weder konkrete rechtliche Schritte androhen, noch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung fordern bzw. in der Abmahnung mitliefern. Auch wurden diese wohl nicht korrekt zugestellt, sondern einfach per Brief versendet.

Das wären aber gleich drei grundsätzliche Voraussetzungen für eine Abmahnung im rechtlichen Sinn. Eine einstweilige Verfügung droht also nicht unmittelbar, denn eine solche erfordert im Regelfall eine vorherige, rechtlich korrekte Abmahnung. Dies ist hier definitiv nicht gegeben.

Es lässt sich auch nicht feststellen, dass die beiden "geschädigten" Personen (Herr "Martin Ismail" und Frau "Wang Yu"), tatsächlich eine Rechtsverletzung seiner/ihrer Persönlichkeitsrechte geltend machen können. Die beiden genannten Personen müssten aus einem berechtigten Interesse heraus handeln.

Bei einer derartigen Welle an Forderungsschreiben spricht man von einer „Abmahnwelle“. Derartig viele Verstöße findet und dokumentiert man in der Regel nicht händisch, sondern voll-automatisiert, indem man ein speziell dafür erstelltes Programm (Software) nutzt.

Bei Massenabmahnung gibt es stets Indizien für einen Rechtsmissbrauch. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Abmahnungen erst in der Masse wirtschaftlich sinnvoll werden oder wenn sachfremde Ziele dahinter stehen.

Wie geht man nun mit den Schreiben um?

Wie bereits gesagt, biete ich keine rechtliche Beratung an.

Da ich aber auch selbst Empfänger eines solchen Schreibens bin, ignoriere ich es ganz einfach und lasse es auf einen Prozess ankommen. Ich bin gespannt darauf, wie Frau Wang Yu und/oder Herr Martin Ismail ihre/seine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor Gericht angesichts der zigtausenden Schreiben begründet.

Es kann durchaus sein, dass Sie als Inhaber/Betreiber einer Website sämtliche Fonts von Google „lokal“ eingebunden haben (bzw. das Ihre Agentur auch ordentlich so implementiert hat, so wie ich das für meine Kunden gemacht habe), jedoch trotzdem Schriftarten nachgeladen werden/wurden. Das passiert z.B., wenn auf der Website das weltweit gängige „ReCaptcha“ von Google zum Schutz vor „Formular-SPAM“ genutzt wird.

Hier wird nun aus meiner Sicht von zwei „mandantenlosen“ „Anwälten“ etwas Negatives konstruiert, was jedoch aus meiner Sicht selbst gem. DSGVO völlig in Ordnung ist. Ich werde diesbezüglich übrigens Strafanzeige gegen beide Anwälte erstatten.

Zudem versenden wohl beide „Anwälte“ die Abmahnschreiben per E-Postbrief. Dabei handelt es sich um einen Service der Post, bei dem man das Schreiben nicht selbst ausdrucken und eintüten muss. Das erledigt die Post - vor allem in großen Mengen ist das recht günstig für den Absender.

Der Nachteil für den Absender dabei ist, dass die Briefe oft viel später zugestellt werden, als normale Sendungen. Somit ist die Frist, welche in den Schreiben zur „Beilegung“ der Angelegenheit gesetzt wurde, sehr oft bereits verstrichen, wenn der Brief den Adressaten erreicht. Sie ist daher wirkungslos.

Zudem wird eine ernstgemeinte Abmahnung nicht einfach per Brief versendet. Es fehlt schlicht am Zustellungsnachweis.

Auch – und vor allem – zu beachten ist die vergleichsweise geringe Forderung zur „Beilegung“ der Angelegenheit. Diese ist unüblich gering (239,60 Euro bei „RAAG“ bzw. Euro 170,00 bei Rechtsanwalt Kilian Lenard), was dazu führen könnte, das viele einfach den Betrag begleichen, weil allein die Erstberatung eines Fachanwalts diesen Betrag i.d.R. übersteigt.

Im Fall der Kanzlei „RAAG“ wird zudem Umsatzsteuer in Höhe von 19% auf das „Schmerzensgeld“ aufgeschlagen, während der „Rechtsanwalt“ „Kilian Lenard“ gar keine Abrechnungsunterlagen mitliefert. Das ist insgesamt aus meiner Sicht alles ein sehr laienhafter Versuch, ganz schnell an viel Geld zu kommen und wird alsbald zu unangenehmen Konsequenzen für die „Anwälte“ führen.

Mein Rat an alle Betroffenen: auf keinen Fall zahlen.

Ich muss nochmals darauf hinweisen, dass ich nicht berechtigt bin, eine Rechtsauskunft zu erteilen. Meine Einschätzung bezieht sich lediglich auf über 30 Jahre Erfahrungen mit Massen-Abmahnungen.

Ich erstelle nichtsdestoweniger aktuell ein Muster-Antwort-Schreiben für eine rechtskonforme Reaktion auf diese Abmahnungen. Wer dieses nutzen möchte, melde sich bitte bei mir.

Ich persönlich werde auf die Abmahnung nicht reagieren. Ich sehe das ganz gelassen und bin auf die Antwort der entsprechenden Staatsanwaltschaften bez. meiner Strafanzeigen gespannt.

Ich bin, wie immer, gerne für Sie da:

 

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